In Cazis gibt es eine öffentliche Mitwirkungsauflage zur Ortsplanung / Waldfeststellung mit Einspracheauflage

In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Cazis statt.
Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 13 Abs. 2 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von dem zuständi-gen Forstorgan festgestellten und vermessenen Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald.

Wenn Land neu in Wald eingestuft wird, kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen mit-sich-bringen

Wenn Land neu in Wald eingestuft wird, kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen mit-sich-bringen (Archivfoto Wald: Schlagwort AG)

Es liegen öffentlich folgende Akten zur neuen Ortsplanung in Cazis auf:

– Baugesetz
– Zonenpläne und generelle Gestaltungspläne 1:2’000 und 1:10’000
– Generelle Erschließungspläne Verkehr 1:2’000 und 1:10’000
– Generelle Erschließungspläne Ver- und Entsorgung 1:2’000 und 1:10’000
– Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflageakten Waldfeststellung: Die vermessenen Waldgrenzen sind in den Zonenplänen und Generellen Gestaltungsplänen 1:2’000 speziell bezeichnet.

Die Auflagefrist, in welcher die Akten zur Neuordnung (Revision) der Ortsplanung öffentilch aufliegen, beträgt dreißig Tage (vom 12. Oktober bis 12. November 2012)

Die Akten zur neuen Ortsplanung liegen für die öffentliche Einsichtnahme für jedermann aus  in Gemeindekanzlei Cazis. Einzusehen sind die Akten während der Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei.

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Einsprachen gegen Waldfeststellung: Gegen die im Zonenplan eingetragenen Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren, Loëstrasse 14, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache treten die Waldfeststellungen mit sämtlichen Folgen in Kraft.

Fragen zu den Waldfeststellungen können geäußert werden beim Amt für Wald und Naturgefahren, Region Mittelbünden/Moesa,  Info@AWN.GR.ch (erreichbar auch unter Tel. 081 659 00 72), zur Verfügung.

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