Wiederholt mußte festgestellt, daß die Sonntagsruhe leider nicht eingehalten wird, so die Gemeinde Cazis.

Die Gemeindeverwaltung schreibt:

“Wir machen Sie auf Art. 20 des Polizeigesetzes aufmerksam: An Sonn- und Feiertagen sind Beschäftigungen, die Lärm verursachen oder die Sonntagsruhe sonst wie beeinträchtigen, untersagt. Ausgenommen sind Erntearbeiten. Diese sind erlaubt, soweit es die Witterungsverhältnisse notwendig machen.”

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Spruchband zum Sonntag an einer Kirche in Deutschland (Foto: Sonntag24.ch)

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