Manche Leute schippen Schnee von ihrem privaten Grund einfach auf die öffentliche Straße der Gemeinde. Dabei ist dies untersagt. Wer zuwiderhandelt, muß zahlen.

Manche Leute lagern privaten Kehrricht oder Schnee von Privatgrund einfach auf öffentlichen Grund ab: Dies ist verboten, denn die Allgmemeinheit muß sonst die Entfernung solidarisch zahlen (Foto: Schlagwort AG)

Manche Leute lagern privaten Kehrricht oder Schnee von Privatgrund einfach auf öffentlichen Grund ab: Dies ist verboten, denn die Allgmemeinheit muß sonst die Entfernung solidarisch zahlen (Foto: Schlagwort AG)

Die Gemeinde Cazis schreibt:

Wir möchten darauf aufmerksam machen, daß es untersagt ist, Schnee von Privatplätzen auf öffentliche Plätze und Straßen abzulagern. Muß die Gemeinde solches Material entfernen, hat der Verursacher eine Gebühr zu entrichten.

Die Gebühr bemißt sich nach der Räumungsfläche resp. dem Aufwand.

Rechtsgrundlage ist das Polizeigesetz Art. 12 Abs. 2 und 3.

Anm.:

Andere Leute lagern nicht nur privaten Kehrricht oder Schnee ab, sondern nehmen öffentliche Wege der Gemeinde als Privatgrund in Beschlag und plästern öffentlichen Grund, errichten Fallstricke etc:

Domleschg24.ch berichtete.

 

 

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather