Der Bär war einmal bei Thusis gesichtet. Damals gab es viel Wirbel. Die kantonalen Behörden wußten nicht, wo der bei der Übernolla befindliche Bär sich hinbegeben hatte (DZ berichtete).

Ein Bär wanderte 40 Km am Tag und lief nach Bern (DZ berichtete).

Ein anderer Bär wurde von einem Zug erfaßt.

Der Bundesrat hat nun die Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» aufgegleist.

Sie richtet sich nach der EU und entspricht den gesamteuropäischen Richtlinien.

Der Bericht «Umgang mit dem Bären in der Schweiz», den der Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedet hat sagt folgendes aus:

Während rund hundert Jahren gab es in der Schweiz keine wild-lebenden Bären mehr.

2005 wanderte wieder ein Braunbär aus Italien in die Schweiz ein.

Seither hinterließen beinahe jährlich Bären Spuren in der Schweiz. Insgesamt dürften in den letzten 15 Jahren rund zwanzig verschiedene Bären unser Land besucht haben.

Mit dem Bericht «Umgang mit dem Bären in der Schweiz» – in Erfüllung des Postulats des ehemaligen Nationalrats Pierre Rusconi (SVP, TI; 12.4196) – evaluierte der Bundesrat die Maßnahmen im Umgang mit einwandernden Bären und prüfte die Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen anzupassen.

Europa und der Bär

Der Bericht analysierte die rechtliche Grundlage in Europa und kommt zum Schluss, dass die aktuelle Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» des Bundes (siehe Kasten) den gesamteuropäischen Richtlinien entspricht und genügend Handlungsspielraum für einen angemessenen Umgang mit einwandernden Bären bietet. Potential besteht dagegen bei der Schadensprävention.

Denn je besser der Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren sowie eine Anpassung der Abfallentsorgung gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass Bären ein problematisches Verhalten entwickeln.

In diesem Sinn wird das BAFU das Konzept Bär im Bereich der Schadensprävention überprüfen und wo möglich ergänzen.

Die Erfahrungen im Umgang mit Braunbären in der Schweiz sind geprägt von den starken Unterschieden zwischen den einzelnen Tieren.

Viele waren unauffällig und wurden kaum bemerkt.

Andere griffen Nutztiere an, beschädigten Bienenhäuser oder kamen menschlichen Siedlungen zu nah. Zum Schutz der Menschen mußte 2008 und 2013 je ein Bär erlegt werden.

Entschädigung offenbar marginal

Insgesamt summiert sich die Schadenvergütung über die letzten 15 Jahre auf rund 120’000 Franken für die Entschädigung von Nutztierrissen und 30’000 Franken für beschädigte Bienenstöcke.

Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam, wobei der Bund 80 Prozent der Kosten übernimmt; die Kantone tragen die restlichen 20 Prozent.

Bär seit 1962 geschützt

Der Bär ist seit 1962 über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel geschützt.

Das Jagdgesetz hält zudem fest, daß die Kantone Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden treffen und dafür sorgen, daß die Bevölkerung über die Lebensweise der wildlebenden Tiere, ihre Bedürfnisse und ihren Schutz ausreichend informiert wird.

Bundesrat: “Zusammenleben von Mensch und Bär möglich”

Das Bärenmanagement ist im «Konzept Bär Schweiz» festgehalten und baut auf dem Grundsatz auf, daß ein Zusammenleben von Mensch und Bär unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wobei die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht.

Der Braunbär war in der Schweiz fast 100 Jahre verschwunden, nachdem 1923 das letzte Mal ein vermutlich aus Italien eingewanderter Bär beobachtet worden war.

Seit dem Sommer 2005 wandern wieder regelmäßig einzelne Braunbären aus dem Trentino in die Schweiz ein. Eine aktive Wiederansiedlung von Bären ist in der Schweiz nicht vorgesehen.

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