Im März 2021 wurde das Geographische Informationssystem (GIS) des Kantons Graubünden 30‑jährig.

Es beinhaltet wesentliche Geoinformationen, welche als Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen in Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und im privaten Umfeld verwendet werden.

Das Erheben und Verbreiten von Geoinformationen auf elektronischem Weg sind heute nicht mehr wegzudenken.

Der Kanton Graubünden hat bereits früh die Bedeutung von Geodaten erkannt und im Mai 1987 für den koordinierten Aufbau eines Geoinformationssystems (GIS) in der Verwaltung gesorgt.

Zwei Jahre später genehmigte die Regierung die Schaffung eines GIS-Zentrums beim Meliorations- und Vermessungsamt. Die für die Datenerhebung erforderlichen Systeme wurden über die Jahre bedarfsgerecht ausgebaut.

Heute ist das GIS ein wichtiger Teil der nationalen Geodateninfrastruktur und bildet in vielen Bereichen ein nützliches Werkzeug.

Gesetzliche Grundlagen zugunsten einer breiten Nutzung

Im Oktober 2007 wurden das Bundesgesetz über Geoinformation und im Juni 2011 das kantonale Geoinformationsgesetz erlassen.

Diese Gesetze bezwecken, daß Geodaten den Behörden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung einfach und zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden.
Die rechtlichen Grundlagen sehen außerdem vor, daß die öffentlich zugänglichen Geodaten kostenlos genutzt werden können.

Geodatendrehscheibe Graubünden

Seit 2007 betreibt die GeoGR AG im Auftrag des Kantons die kantonale Geodatendrehscheibe. Geodaten können via www.geogr.ch eingesehen und nach einer einmaligen Registrierung einfach und kostenlos bezogen werden.

Zudem stehen der Öffentlichkeit weitere interaktive Karten der Verwaltung zu rund 115 Themen zur Verfügung.

Eine Übersicht zu den publizierten Geodaten, interaktiven Karten und Geodiensten sind unter geo.gr.ch abrufbar.

Weiteres Produkt zur Verfügung
Mit dem Grundstückverzeichnis über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) steht neu unter oereb.geo.gr.ch das nächste Produkt für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Damit werden die räumlich abgegrenzten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zentral, einfach und für jede Liegenschaft öffentlich zugänglich gemacht.

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