In der Gemeinde Rhäzüns gibt es offenbar Hundehalter, die den Hundekot nicht aufnehmen, sondern einfach liegen-lassen.
Die Gemeindeverwaltung schreibt in einer Mitteilung daher:

Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, daß die Trottoirs, öffentlichen Anlagen und Gehwege nicht durch Hunde verunreinigt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde ihr „Geschäft“ verrichten, ohne daß der Kot von den Hundebesitzern aufgenommen wird.

Weiter:

“Wir möchten deshalb wieder einmal an die Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Lieblinge mittels Plastikbeuteln in den zur Verfügung stehenden Robi-Dog-Behältern zu entsorgen.”

Auszug aus dem Polizeigesetz Rhäzüns

Art. 18, Abs. 4
Sämtliche Halter und Führer von Tieren haben dafür zu sorgen, daß der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Buße von Fr. 100.00 gebüsst.

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