Der Feuerwehrpflichtersatz für Cazis ird in Rechnung gestellt. (Symbolbild)

Der Feuerwehrpflichtersatz für Cazis ird in Rechnung gestellt. (Symbolbild)

Ende Dezember werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2015 versandt.

Gemäss Art. 5 des Feuerwehrgesetzes sind in der Regel Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Cazis feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- und Jahresaufenthaltsbewilligung.

Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres, nach der Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem Jahrgang des erfüllten 50. Altersjahres. (Art. 6).

Feuerwehrpflichtige, die weder in der Gemeinde noch in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu entrichten. (Art. 14)

Gemäss Art. 15 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Cazis kann man unter folgenden Voraussetzungen vom Pflichtersatz befreit werden:

  • Geistliche und Ordenspersonen,
  • der Gemeindepräsident und die Mitglieder des Gemeindevorstandes während ihrer Amtszeit,
  • vollamtliche Mitglieder der Gemeindepolizei,
  • aktive Mitglieder einer Betriebsfeuerwehr,
  • Vollamtliche Mitglieder der Kantonspolizei,
  • Ärzte,
  • Entmündigte,
  • Personen mit nachweisbarer geistiger oder körperlicher Behinderung,
  • alleinerziehende Elternteile von vorschul- oder schulpflichtigen Kindern,
  • Frauen währen der Schwangerschaft und bis ein Jahr nach der Geburt,
  • Kommandant und Vize-Kommandant Zivilschutzorganisation.

Für Lehrlinge und Studenten wird gegen einen Nachweis eine tiefere Ersatzabgabe verrechnet. Personen mit nachweisbarer geistiger oder körperlicher Behinderung haben den Nachweis für die Befreiung vom Pflichtersatz (Arztzeugnis etc.) bis spätestens 11. Dezember 2015 auf der Gemeindekanzlei einzureichen.

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