Die Bündner Regierung hat einen Zwischenbericht zur Maßnahmenplanung bei Kraftwerkszentralen, welche Schwall und Sunk verursachen können, zur Kenntnis genommen. Ebenso verabschiedet wurde ein Zwischenbericht zu Wanderhindernissen für Fische, welche durch Kraftwerke verursacht worden sind.

Symbolbild: Fisch24.ch

Symbolbild: Fisch24.ch

23 Kraftwerkszentralen im Domleschg, am Vorderrhein und an der Moesa sind bereits weitgehend untersucht und bei drei dieser Zentralen (Laderal, Pintrun und Russein) ist bereits klar, daß sie keine Beeinträchtigungen von Schwall und Sunk verursachen oder daß eine Sanierung bereits erfolgt ist (Russein).

Die Untersuchungen umfassen umfangreiche, gewässerökologische Abklärungen und bei Zentralen, die wesentliche Beeinträchtigungen verursachen, die Planung von Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund der Planung, welche von den Kantonen bis Ende des Jahres 2014 dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einzureichen ist, müssen die Kraftwerksinhaber anschließend geeignete Maßnahmen prüfen und ein Sanierungsprojekt erarbeiten.

Der Zwischenbericht zu den Wanderhindernissen für Fische wurde vom Amt für Jagd und Fischerei fristgerecht bis zum 31. Dezember 2013 beim BAFU eingereicht. Dieser enthielt sämtliche kraftwerksbedingten Anlagen an Fischgewässern.

Es muß beurteilt werden, ob an diesen Anlagen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Insbesondere müssen diejenigen Anlagen bezeichnet werden, bei welchen Sanierungsmaßnahmen nicht in Betracht kommen. Bei einigen ist der Aufwand zu groß, bei anderen der gewonnene Lebensraum zu unbedeutend.

Insgesamt sind 140 kraftwerksbedingte Wanderhindernisse vorhanden. Davon bedürfen 85 voraussichtlich einer Sanierung. Bis Ende des Jahres 2014 muß die definitive Maßnahmenplanung eingereicht werden. Diese enthält Angaben über die Anlagen, welche definitiv zu sanieren sind, sowie Informationen über die Art der Maßnahmen.

Vollständiger Bericht

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather