Graubünden soll nach dem Willen von Hansjörg Trachsel (dem Mann, der Mayr-Melnhof Abermillionen gab), dem Erfinder des TAG, ein neues Gesetz bekommen.

Jedes Jahr bekommt die Schweiz 60.000 neue Seiten an Gesetzen. Es fragt sich daher: Braucht es ein neues Tourismusabgabegesetz in Graubünden?

Eindeutig planwirtschaftlich orientiert: Schon im Fall Mayr-Melnhof spielte Hanjörg Trachsel (Foto GR.ch) eine sehr unrühmliche Rolle.

Eindeutig planwirtschaftlich orientiert: Schon im Fall Mayr-Melnhof spielte Hanjörg Trachsel (Foto GR.ch) eine sehr unrühmliche Rolle.

Auch bzw. besonders betroffen vom TAG wären speziell nur mittelmäßig touristisch frequentierte Gebiete wie die Talschaft des Domleschg. Denn diese Gebiete ziehen kaum oder sogar gar keinen Nutzen von der neuen Abgabe, haben aber sowohl die Kosten als auch die Bürokratie mitzutragen.

Daher in loser Reihenfolge in den nächsten Tagen einige Pro- und Kontra-Punkte hinsichtlich des TAG. Wer auch etwas vorbringen möchte, ist herzlich eingeladen, seine Gedanken zum Tag an “Redaktion (ätt) Domleschg24.ch” einzusenden.

Heute der Punkt Bürokratie:

Das TAG ist ein äußerst kompliziertes System. Neben einer Grundabgabe von 150 Franken, die alle Betriebe (auch solche, welche zum Beispiel Verlust haben oder nur 1-Mann-Betriebe sind) zahlen müßten.

Darüberhinaus müssen die Treuhänder / Steuerberater ran. Denn mit der Grundabgabe von 150 Franken ist es keineswegs getan. Es kommt zur Grundabgabe ein weiterer Satz hinzu, welcher sich nach der AHV-Lohnsumme und einer komplizierten Formel berechnet, welche für 17 Regionen unterschiedlich festgelegt wurde in Graubünden (sollte das TAG kommen).

Das System ist äußerst kompliziert und bürokratisch und hat stark planwirtschaftliche Züge.

17 verschiedene Regionen mit unterschiedlichen Sätzen

Hinzu kommt, daß nicht einmal diese zweite Komponente überall einheitlich ist. Denn die zweite TAG-Abgabe, welche zu berechnen ist, berechnet sich nach verschiedenen Sätzen, welche für 17 verschiedene Gebiete von Graubünden festgelegt worden ist. Die Zonen sind Arosa, Engagdin – St. Moritz, Engadin – Scuol – Smanaun, Davos – Klosters,  Flims – Laax, Lenzerheide, Savognin inkl. der Gebiete Bergün und Filisur, Bergell, Disentis – Sedrun, Rest-Surselva inklusive Vals und dem Safiental, Schanfigg, Puschlaver Tal (Valposchiavo), Prättigau, Viamala, Mescolina und Calancatal, Chur sowie Bündner Herrschaft und Fünf Dörfer.

Wer soll da noch durchblicken?

Ein konkretes Beispiel:

Eine Homöopathiepraxis in Chur hat eine Lohnsumme seiner Angestellten von 200.000 Franken. Er muß diese Lohnsumme mit dem Faktor 0,06 multiplizieren (gemäß TAG festgelegter Abgabesatz für Berufe im Gesundheitswesen in der Region VI, Chur – vgl. obige Liste der TAG-Regionen). Dies ergibt eine Zahlung von 135 Franken. Hinzu kommen die Grundgebühr-Abgaben von 150 Franken. Der Homoöpath muß also wegen TAG 285 Franken überweisen.

Zeit- und Geldkosten höher als die TAG selbst

Als ob es noch nicht genug strangulierende Bürokratie gäbe will die Regierung bzw. Teile davon für Graubünden ein weltweit einmaliges Gesetz einführen. Was sind die ganz konkreten Folgen?

Es kostet den Homöopathen Stunden, um sich durch die Formulare zu lesen und alle die Unterlagen für seinen Steuerberater / Treuhänder vorzubereiten. Vermutlich müssen dann noch als Nachweis AHV-Abrechnungen der Mitarbeiter hinzugefügt werden, weil ja sonst jeder beim TAG angeben könnte, worauf er Lust hat.

Im Anschluß daran berechnet der Steuerberater / Treuhänder dem Homöopathen mehr Geld für seine Arbeit (jeder Unternehmer / Selbstständige weiß, was Anwälte und Steuerberater so an Stundensätzen berechnen), als dieser überhaupt abführen muß (285 Franken).

Das stört natürlich den Staat bzw. den Kanton nicht, denn er bekommt zusätzliches Geld. Daß für dieses Geld dem Unternehmer ein Mehrfaches an Kosten entsteht, interessiert ja den Beamten nicht. Solange seine Stube im Winter schön warm geheizt ist.

Fazit

Genausogut und mit weitaus weniger Bürokratie hätte man ganz schlicht und einfach die Steuern erhöhen können. Die psychische, geldmäßige und zeitmäßige Belastung für KMU wäre weitaus geringer.

Mit wirtschaftlicher Freiheit, Liberalismus und gesundem Unternehmertum hat dieses Gesetz nichts zu tun.

Vielmehr mit Staatsgläubigkeit, Regulierungswut und freies Unternehmertum erdrosselnder Planwirtschaft.

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