Die Gemeinde Thusis ersucht die Hausbesitzer um das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Straßen bis Ende Oktober 2018.

Ansonsten wird auf Kosten der Eigentümer zurückgeschnitten, so die Gemeinde:

“Gestützt auf Art. 14 des Polizeigesetzes der Gemeinde Thusis ersuchen wir die Eigentümer von Liegenschaften längs öffentlicher Straßen, bis Ende Oktober, die in das Straßenprofil ragenden Äste und Sträucher auf eine Höhe von 4.5 m und einem Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.

Äste und Sträucher, die in das Trottoir ragen, sind auf eine Höhe von 3.5 m und einen Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.”

Die Mitarbeiter des Forst und Werkdienstes werden ab Anfangs November alle Strasßn abfahren. Wo nötig, wird das geforderte Profil freigeschnitten und dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt.

Bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren Sie den Abteilungsleiter Forst und Werkdienst Philip Christen, 081 651 16 33.”

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