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Abstimmungsergebnisse der Gemeinde BonaduzEidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen vom 18. Oktober 2015

Gemeindewahlen Bonaduz, 18. Oktober 2015; Resultate Gemeindevorstand:Ersatzwahl Eingegangene gültige Stimmen: 396 Absolutes Mehr: 199 Gewählt ist: Stefan Herger 366 Baukommission:Ersatzwahl Eingegangene gültige Stimmen: 185 Absolutes Mehr: 93 Gewählt ist: Jürgen Lerch 152 National- und Ständeratswahlen 2015 Diese Resultate werden über die Standeskanzlei des Kantons Graubünden kommuniziert.

Urnenaufstellungszeiten BonaduzEidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen vom 18. Oktober 2015

Die Gemeinde Bonaduz verweist auf die diesbezüglichen Bekanntmachungen in der Ruinaulta. Die Urne ist auf der GEMEINDEKANZLEI zu folgenden Zeiten aufgestellt: Donnerstag, 15. Oktober 2015 15.00 – 17.00 Uhr Freitag, 16. Oktober 2015 15.00 – 17.00 Uhr Sonntag, 18. Oktober 2015 08.30 – 09.00 Uhr Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit

Die Wahlen in CazisNationalrats- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015

Die Urne ist auf der GEMEINDEKANZLEI zu folgenden Zeiten aufgestellt: Freitag, 16. Oktober 2015 10.00 – 11.00 Uhr Sonntag, 18. Oktober 2015 09.15 – 10.30 Uhr Die Stimmausweise sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzuge-ben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Couvert separat (nicht im Couvert mit den Stimmzetteln) unterschrieben zuzustellen. Stimmberechtigte, die noch nicht im Besitze des Abstimmungsmaterials sind, können sich auf der Gemeindekanzlei melden.

Die Wahlen in ThusisUrnenabstimmung vom 18. Oktober 2015

Die Urne ist im Rathaus aufgestellt: Freitag, 16. Oktober 2015 16.00 – 17.00 Uhr Sonntag, 18. Oktober 2015 09.00 – 10.00 Uhr Für die briefliche Stimmabgabe sind die Weisungen auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Brieflich abgegebene Stimmen sind ungültig, wenn sie am Samstag nach 12.00 Uhr in den Briefeinwurf beim Rathaus gelegt werden oder der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist. Briefliche Stimmabgabe per Post müssen frankiert werden.