… im Frühjahr 2011 renovieren Sie einen Raum in einem neu gekauften Haus.

Weil der Altbauteil, welcher an ein anderes Haus grenzt, in einem Raum gleich 3 unterschiedliche Vertäfelungen hat, die noch dazu einmal mit Rauhfaser und zweimal anders gestrichen sind, entschließen Sie sich, der Empfehlung des Schreiners zu folgen: “Am besten alles raus.”

Von außen sieht es aus, als gäbe es eine Brandschutzmauer. Doch in Wahrheit ist es eine bloße Attrappe.

Von außen sieht es aus, als gäbe es eine Brandschutzmauer. Doch in Wahrheit ist es eine bloße Attrappe.

Und wollen einfach nur neue Holzvertäfelungen anbringen.

Als Sie diese Knochenarbeit in Angriff nehmen, machen Sie eine seltsame Entdeckung: Als Sie auf der Seite, welche an das Nachbarhaus grenzt, die Holzvertäfelung rausnehmen, stellen Sie hinter dieser einen eigenartigen Hohlraum fest.

Brandschutzmauer ist ein Phantom

Sie erinnern sich, daß Ihnen Nachbarn erzählt hatten, daß dort zwischen den Häusern einmal eine Brandschutzmauer-Erstellung seitens der Gemeinde verfügt wurde. Und wundern sich.

Denn die Brandschutzmauer (siehe Fotos) endet skurrilerweise nach 40 Zentimetern. Sie fragen sich, wo denn jetzt da eigentlich der Brandschutz sein soll.

Die Feuerpolizei der Gemeinde wurde offenbar “veräppelt”.

Denn von außen sieht es so aus, als wäre eine solide und teure Brandschutzmauer vorhanden (siehe Foto oben), innen ist aber nichts bzw. bloß Hohlraum (siehe Foto unten).

Umgehend Behörden informiert

Als verantwortungsbewußter Mensch rufen Sie umgehend die Gebäudeversicherung und die Feuerpolizei an. Und teilen ihre Entdeckung mit. Denn einfach über den Hohlraum eine neue Vertäfelung machen, sodaß es niemand sieht, das wollen Sie nicht.

Es soll sich jedoch herausstellen, daß Sie mit der Meldung ruhig auch ein paar Jahre warten hätten können. Denn Anlaß zur Eile oder wenigstens zur Zeitnähe besteht offenbar behördlicherseits überhaupt nicht.

Schließlich wenden Sie sich – nach langem geduldigen Warten – beherzt nochmals an die Feuerpolizei der Gemeinde, denn die Gebäudeversicherung sagte Ihnen, diese allein sei zuständig.

Als Antwort kommt schließlich doch irgendwann im Mai 2011 ein Schreiben der Gemeinde. Allerdings mit eigenartigem Inhalt. Denn man lese und staune, daß es keineswegs mit einem Lob für das ordentliche Vorgehen versehen ist, sondern Beschuldigungen beinhaltet und die Aufforderung, sich zu rechtfertigen. Unter anderem steht in dem Brief:

“Gemäß unserem Feuerpolizeiexperten haben Sie an Ihrem Wohnhaus auf Parzelle XY Umbauarbeiten vorgenommen, wofür diese, falls sie bewilligungspflichtig wären, ohne Bewilligung der Gemeinde und der Feuerpolizei ausgeführt wurden.”

Doch in Wahrheit ist es eine Attrappe, die nach 40 Zm. einfach endet. Von Brandschutz kann also keine Rede sein. Dies kam heraus, nachdem die Vertäfelung erneuert werden sollte (Foto)

Eine Brandschutzmauer, die nach 40 Zentimetern unvermittelt endet. Eine Attrappe anstatt einer schützenden, teuren Brandschutzmauer. Dies kam heraus, nachdem die Vertäfelung erneuert werden sollte. (Foto)

Also aufgepaßt in dieser Gemeinde:

Wer renoviert (nicht umbaut!) und hierbei alte Vertäfelungen ersetzt (nicht umbaut!) und hierbei einen Hohlraum anstatt einer Brandschutzmauer entdeckt, der ist offenbar gut beraten, es tunlichst zu unterlassen, den Behörden hiervon pflichtbewußt und ordnungsgemäß Meldung zu machen. Als Meldeerstatter muß man damit rechnen, daß man sich erstmal mit Falsch-Beschuldigungen konfrontiert sieht.

Denn wer so eine Brandschutzmauer-Attrappe selbst meldet, wird hinterher zuallerst einmal für seine gewissenhafte Meldung an die Feuerpolizei der Gemeinde “illegaler Umbauarbeiten” beschuldigt.

Als ob er eine Brandschutzmauer rausgerissen hätte und das dann selbst meldet. Nachweislich jedoch bestand NIE eine Brandschutzmauer, sondern nur die tolle Attrappe. (Dies ist im Übrigen zweifelsfrei belegt, u. a. durch – wohl in schlechter Vorahnung gehandelt – penibler Fotodukumentation des Entfernens der Vertäfelung über der Attrappe bzw. dem Hohlraum)

Ein bezeichnendes Verhalten der Gemeinde also, als erstes den Meldeerstatter zu bezichtigen. Besonders in Anbetracht der Tatsache, daß der gewissenhafte Meldeerstatter sich ja selbst wegen des nicht-gesetzmäßigen Zustandes an Gebäudeversicherung und Feuerpolizei wandte.

Die Eigentümerschaft stellt nun in einer Antwort zuerst einmal das Faktum klar, daß hier keine Umbauten, sondern eine Renovierung vorliegt. Umbauen hieße ja, daß man etwas umbaut. Wenn man eine alte uneinheitliche Vertäfelung in einem Raum durch eine neue Vertäfelung ersetzt, ist die schließlich eine Renovation und kein Umbau. Das wäre ja noch schöner.

Doch wie geht es nun weiter?

Das ganze wird schließlich feuerpolizeilich besichtigt, aber nichts passiert.

Es wird Dezember, bis die Gemeinde schließlich – erst auf weiteres Intervenieren – die nächste Handlung unternimmt. Nun kommt ein Schreiben: “Am Montag den 12. Dezember 2011 werde man das Gebäude durchgehen und die baulichen Auflagen abklären.”

Bei diesem Durchgehen bat der Vertreter der Eigentümerschaft schließlich auch den Feuerpolizist, die Nachbarin einzuladen, doch auch die Sache selbst in Augenschein zu nehmen.

Bei dieser In-Augenschein-Nahme sichert die Nachbarin schließlich zu, daß sie die Hälfte der Kosten der Brandschutzmauer tragen würde.

Später verlautbart sie, nur noch ein Drittel tragen zu wollen, später null, wie der Feuerpolizeizuständige auf einen Anruf hin – vorgenommen vom Anwaltsbüro (Anwalt als Zeugen) aus einer Kanzlei im Thurgau – auch bestätigt.

Seitdem tut sich gar nichts mehr. Anfang 2011, jetzt ist bald Anfang 2013…

Auf Bitte der Aktionäre der Eigentümerschaft nennt die Redaktion die betreffende Gemeinde nicht, weil aktuell eine Aussprache zur Regelung der Angelegenheit erfolgen soll.

Man könnte ja eigentlich sagen: Was soll´s. Aber letztendlich betrifft solch jahreslanges Verschleppen die Allgemeinheit. Nehmen wir einmal an, es käme zu einem Brand und es müßten hunderttausende Franken zur Wiedererrichtung der abgebrannten Gebäude aufgewandt werden. An wen wird die Gebäudeversicherung Graubünden wohl diese Forderung weiterreichen? An die Gemeinde.

Doch nicht nur zivilrechtlich ist die Sache brisant, sogar strafrechtliche Relevanz kann sie haben:

Wir erinnern uns etwa an den kürzlichen Brandfall in einem Energiezentrum im Kanton Schwyz. Die Gemeinde hatte für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften keine Sorge getragen und nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Gemeindeverantwortlichen.

Nachtrag:

Und weil die Gemeinde nicht handelt, liegen unter anderem sämtliche Renovationsarbeiten in dem oberen Teil still. Denn die Deckenisolation zwischen den Dachbalken kann nicht vorgenommen werden, weil unklar ist, was jetzt mt der Brandschutzmauer – bzw. bessergesagt der Phantom-Brandschutzmauer ist. Man kann ja schlecht zuerst die Decke machen, wenn die Wände noch nicht geregelt sind…

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