Rechtsstreitigkeiten beginnen dort, wo Vernunft aufhört. Leider sind sie manchmal unvermeidlich. Etwa, wenn Private oder Behörden das geltende Recht mit bewußt mit Füßen treten.

Rechtliche Unsicherheiten bedingen aber nicht notwendigerweise sofort den Gang zum privaten Anwalt.

Der bündnerische Anwaltsverband unterhält eine Rechtsauskunftsstelle. (Bild: Alles-was-Recht-ist.ch

Der bündnerische Anwaltsverband unterhält eine Rechtsauskunftsstelle. (Bild: Alles-was-Recht-ist.ch

Zumindest eine grundlegende Auskunft erhält man auch vom Bündnerischen Anwaltsverband.

Hier erhält man erste Infos. Zum Beispiel, wie man vorgehen muß, um sich gegen eine Behörde zu wehren, welche das Recht verweigert (Rechtsverweigerung). Oder was zu tun ist, wenn man betrogen wurde. Oder bei einem Scheidungsfall. Um nur ein paar Beispiele nun nennen.

Die Rechtsauskunft des bündnerischen Anwaltsverbandes gibt hier eine erste Orientierung. Und das gleich noch sehr günstig.

Denn an verschiedenen Orten im Kanton Graubünden gewähren die  Anwälte des Bündnerischen Anwaltsverbandes Rechtsauskünfte für einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.– für rund eine Viertelstunde.

Der Bündnerische Anwaltsverband führt die Rechtsauskunftsstelle wiefolgt:

Jeden Samstag, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Für die Region Domleschg ist die Rechtsauskunftstelle in Chur zuständig.

Ort: Schulungsraum der Stadtpolizei Chur (neben dem Trauungszimmer), Kornplatz 10

(mit Ausnahme vom 28. Januar 2012 (WEF), 7. April 2012 (Ostersamstag), 26. Mai 2012 (Pfingstsamstag), 29. Dezember 2012 (Samstag vor Silvester).

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