Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluß sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde Cazis für das Rechnungsjahr 2012 einzureichen.
Und dies, obwohl das Rechnungsjahr noch gar nicht abgelaufen ist:
Die Forderungen müssen laut Mitteilung der Gemeinde kurzfristig geltend gemacht werden:
Dies muß bis spätestens am 7. Dezember 2012 schriftlich an die Gemeindeverwaltung eingereicht werden, schreibt die Kommune.
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