Cazis: Wer Geldforderungen gegenüber der Gemeinde aus 2012 hat, muß sie ganz kurzfristig anmelden (Foto: Schweizer-Franken.ch)

Cazis: Wer Geldforderungen gegenüber der Gemeinde aus 2012 hat, muß sie ganz kurzfristig anmelden (Foto: Schweizer-Franken.ch)

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluß sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde Cazis für das Rechnungsjahr 2012 einzureichen.

Und dies, obwohl das Rechnungsjahr noch gar nicht abgelaufen ist:

Die Forderungen müssen laut Mitteilung der Gemeinde kurzfristig geltend gemacht werden:

Dies muß bis spätestens am 7. Dezember 2012 schriftlich an die Gemeindeverwaltung eingereicht werden, schreibt die Kommune.

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