Tag "Nordanschluß Rhäzüns"

Beitragsverfahren zum Nordanschluß RhäzünsStraßenprojekt: Betroffene sollen bis zu 40 bis 90% der Kosten tragen

Beitragsverfahren Nordanschluß Rhäzüns – Absicht zur Einleitung Der Gemeindevorstand von Rhäzüns beabsichtigt für das Straßenprojekt Nordanschluß in Rhäzüns das Beitragsverfahren gemäß Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) einzuleiten. An seiner Sitzung vom 19. Sept. 2016 hat der Gemeindevorstand beschlossen: 1. Für das Straßenprojekt Nordanschluß gestützt auf Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung