Mit Mobilfunkantennen befaßt man sich nicht nur in Feldis, sondern auch in Thusis (Foto: Mobiltelefon.li)

Mit Mobilfunkantennen befaßt man sich nicht nur in Feldis, sondern auch in Thusis (Foto: Mobiltelefon.li)

Viele möchten gerne eine gute Mobilfunkverbindung, etwa im Zug, wenn er – anders als Autolenker – mit der Bahn fährt und die Zeit sinnvoll nutzen möchte, um um Arbeiten oder Korrespondenz zu erledigen. Oder Leute, die einfach nur im Domleschg telefonieren möchten.

Doch niemand möchte die Mobilfunkmasten.

In Feldis gibt es gegenwärtig Streit wegen Mobilfunktantennen. Auch die Gemeinde thusis als Hauptort des Domleschg befaßt sich aktuell mit dem Thema Mobilfunktantennen. Der Gemeinderat erließ “für ein Teilgebiet der Bauzone (Perimeter im Plan bezeichnet) eine Planungszone.”

Wörtlich heißt es in einem Schlangensatz, den man mehrfach lesen muß, um ihn zu verstehen: “Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2013 im Hinblick auf die Änderung der Grundordnung bezüglich Bau von Antennenanlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Mobilfunk u.a. dienen, für ein Teilgebiet der Bauzone (Perimeter im Plan bezeichnet) eine Planungszone erlassen.”

In der Planungszone dürfen keine Antennenanlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Mobilfunk u.a. dienen, bewilligt werden, wenn sie der Planungsabsicht widersprechen oder die Umsetzung der neuen Planung erschweren könnten.

Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften, längstens während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales.

Der Erlaß einer Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden.

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