Tag "Gemeinde"
Der traditionelle Christbaumverkauf findet dieses Jahr am Sonntag, 20. Dezember 2015, während des Sonntagsverkaufs der Fachgeschäfte, statt. Zeit: 12.00 – 17.00 Uhr Ort: Parkplatz beim Banzer Sport Bei Bedarf werden die Christbäume von der Forstgruppe nach Hause geliefert.
In Bonaduz soll ein Neubau EFH mit Garage gebaut werden. Das Bauvorhaben vertritt die Firma Novaplan Bau GmbH aus Chur Es soll auf der Parzelle Nr. 2‘453 errichtet werden. Endtermin der öffentlich-rechtlichen Einsprache an Gemeindevorstand Bonaduz, ist am 17. Dezember 2015.
In Rhäzüns soll ein Neubau-Wohnhaus entstehen. Das Bauvorhaben wird durch die Firma Marabau – Baukoordinationen aus Thusis vertreten. Es soll auf der Parzelle 106 gebaut werden. Endtermin der öffentlich-rechtlichen Einsprache an den Gemeindevorstand ist einzureichen bis am 17. Dez. 2015.
Vom 30. November bis 11. Dezember 2015 werden die Strom- und Wasserzähler durch Mitarbeiter der Gemeinde Thusis abgelesen. Den damit beauftragten Mitarbeitern ist der Zugang zu den Zählern zu gewährleisten. Bei Abwesenheit wird Ihnen eine Ablesekarte hinterlassen, auf welcher Sie den Zählerstand notieren können. Die ausgefüllte Ablesekarte senden Sie bitte so schnell als möglich per Post zurück oder werfen sie in den Gemeindebriefkasten beim Rathaus. Sollten Sie während der ganzen
Scharans lädt zur Gemeindeversammlung. Die Gemeinde hat eine recht große Fläche zueigen. Und die letzten Jahre wurde sehr viel gebaut. So geht es bei der Gemeindeversammlung unter anderem auch um die Ortsplanung. Die Bürger werden über den Stand derselben informiert, so heißt es. Die Versammlung findet am Mittwoch 02. Dezember 2015 um 20.15 Uhr in der Turnhalle statt. Traktandenliste: 1. Beschlußprotokoll der Gemeindeversammlung vom 18.06.2015 2. Information Stand Ortsplanung 3. Steuerfuß 2015,
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluss sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde, für das Rechnungsjahr 2015, bis spätestens am 4. Dezember 2015 schriftlich an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Anfangs Dezember werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2015 versandt, teilt die Gemeinde Thusis mit: Gemäsß Art. 4 der Feuerwehrverordnung sind in der Regel Männer und Frauen, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben, feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligungen. Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres, in dem das 21., bis zum Ende des Jahres, in dem das 42. Altersjahr vollendet wird (Art. 5). Feuerwehrpflichtige,