Wappen Thusis

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Der Gemeinderat von Thusis will Verkehrsbeschränkungen erlassen und hat in diesem Zusammenhang folgende Bekanntmachung veröffentlicht.

Die Betroffenen haben Gelegenheit, sich hierzu zu äußern (siehe weiter unten). Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat und veröffentlicht seinen Beschluß auch im Kantonsamtsblatt.

1. Der Gemeinderat Thusis beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

  • Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14), Von diesem Verbot ausgenommen sind Fahrten mit Bewilligung der Gemeinde Thusis
  • Thusis, Dalauswerweg

2. Der Dalauserweg zählt nicht zu den Haupterschließungsstraßen der Gemeinde Thu-sis, die bauliche Ausführung ist nicht für das regelmäßige Befahren mit höheren Gewichten ausgelegt, er befindet sich zudem in einem schlechten Zustand. Der Gemeinderat will deshalb das Verkehrsaufkommen auf ein absolutes Minimum reduzieren und das Befahren von Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern nur noch mit Bewilligungen gestatten.

3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 25. Oktober 2013 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Thusis eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat und publiziert seinen Beschluß im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

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