Tag "Mutten neue Gebäudeadressierungen"

Ersterfassung Gebäudeadressierung MuttenÖffentliche Auflage der amtlichen Vermessung

Das Vermessungswerk der Gemeinde Thusis, Los 9, über die Ersterfassung der Gebäudeadressen in Mutten wird gemäß Art. 22 des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG; BR 217.300) öffentlich aufgelegt. Art. 22 Geoinformationsgesetz Graubünden besagt u. a., Zitat: “Nach Prüfung des Vermessungswerkes durch das Amt legt die Gemeinde die Bestandteile der amtlichen Vermessung während 30 Tagen öffentlich auf. Sie gibt die Auflage im Kantonsamtsblatt und in den ortsüblichen Publikationsmitteln bekannt.” Wer ein rechtlich geschütztes