Neue Parkregeln in ScharansParkieren auf öffentlichem Grund
Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen nachts (zwischen 24.00 – 06.00h.) regelmässig parkiert, bedarf einer Bewilligung durch den Gemeindevorstand. Die Monatsgebühr beträgt Fr. 30.-. Entsprechende Vignetten können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.