Der Gemeindevorstand Mutten erwartet, daß innerorts von Mutten, Stafel und Obermutten und natürlich auch entlang der Straße Mutten – Obermutten keine Fahrzeuge parkiert werden.
Für allfällige Schäden wird die Gemeinde keine Haftung übernehmen. Sie verweist auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Straßenverkehr.
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