Die Gemeinde Cazis teilt aktuell mit, daß Hauseigentümer oder die für die Hausbewirtschaftungen verantwortlichen Personen Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden müssen.
Nicht nur wegen Fußgängern, Velos und Autolenkern, sondern auch für Rettungsfahrzeuge und den Winterdienst ist dies wichtig:

Damit die Rettungsfahrzeuge, Winterdienst und sonstige große Fahrzeuge nicht behindert werden, müssen alle Bäume und Sträucher längs öffentlichen Straßen und Flurwegen auf 4.5 m Höhe, gegenüber Trottoirs auf 2.5 m Höhe, zurückgeschnitten werden (siehe Reglement für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Wege der Gemeinde Cazis).

Lebhäge dürfen mit einem Abstand von 0.5 m von der Grenze angelegt werden, sofern sie jährlich auf die Grenze und eine Höhe von 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden.

Höhere Lebhäge sind um das Maß der Mehrhöhe zurück zu setzen, jedoch um maximal 2.5 m gemäß Art. 76 Abs. 5 KRG. Weiter ist darauf zu achten, daß die Straßenbeleuchtung sowie die Verkehrstafeln nicht durch Einwuchs behindert wird.

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