Teilrevision Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Thusis stand in Thusis zuung an. 

Am Sonntag nahmen weniger als ein Drittel der stimmberechtigten Einwohner an der Abstimmung teil, davon stimmte eine große Mehrheit für das neue Gesetz.

Eingereichte Stimmzettel gab es 625, davon waren 18 ungültig bzw. wurden leer eingeworfen (21). Gültige Stimmzettel: 586

Ja stimmten: 457 / 78%
Nein stimmten: 129 / 22%

Dieses teilrevidierte Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungs-Abgaben tritt mit der Annahme durch die Urnengemeinde per 1. Januar 2025 in kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird das Gesetz über die Erhebung einer Gästetaxe der Gemeinde Thusis vom 1. Mai 2015 und das Tourismusgesetz der ehemaligen Gemeinde Mutten vom 7. November 2014 aufgehoben.

Hintergrund

Ausgangslage war, daß das kommunale Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgaben (Tourismusgesetz) für das Gebiet der damaligen Gemeinde Thusis aus dem Jahre 2015 stammte. Das Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgaben der damaligen Gemeinde Mutten stammt aus dem Jahre 2014.

Damit gelten bis anhin in der fusionierten Gemeinde noch immer die alten, vor der Fusion erlassenen Gesetze, welche die Gäste- und Tourismusförderungsabgaben regeln.

Damit auch in diesem Bereich eine Einheit vorliegt und auch die Verrechnung für die Gemeindeverwaltung einheitlich erfolgen kann, wurde die vorliegende Teilrevision erarbeitet und zur Beschlussfassung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterbreitet.

Folgende Änderungen zur bestehenden Gesetzgebung werden in der vorliegenden Teilrevision vorgeschlagen:
Artikel 16 a) Inhaber von Beherbergungsbetrieben: Alle Kategorien CHF 250.00 bis CHF 400.00 pro Bett / Lagerplatz

Begründung
Heutzutage ist es nicht mehr üblich, die Hotels mit Sternen zu klassifizieren. In Thusis bestehen zwei Hotels, welche keine Klassifizierung ausweisen. Angesichts dessen schlägt der Gemeinderat nur noch eine Kategorie vor und nicht wie anhin 5 Sternenkategorien.

Artikel 16 b) Airbnb wurde im Absatz b) „Vermieter von Ferienwohnungen“ ergänzt.
Airbnb ist eine Plattform, auf der Wohnungen zur Untermiete angeboten werden.

g) Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe;
Grundtaxe pro Jahr CHF 250.00 bis CHF 300.00
Bei den Landwirtschaftsbetrieben besteht bisher eine Grundtaxe pro Jahr von CHF 70.00 bis CHF 100.00, welche damals sehr tief bemessen wurde.

Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe entsprechen den Betrieben der Kategorie Gewerbe 2, somit wurden neu die Beträge dieser Kategorie im Vorschlag berücksichtigt.

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(rm)

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