Gemeindewappen Masein

Gemeindewappen Masein

Die Gemeinde Masein macht die Einwohner darauf aufmerksam, daß das Parkieren und das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund und den öffentlichen Parkplätzen bewilliigungs- und gebührenpflichtig ist. Von der Bewilligungs- und Gebührenpflicht ausgenommen ist die Parkierung zu Besuchszwecken.

Eine Bewilligung wird erteilt für in der Gemeinde wohnhafte Fahrzeughalter, die wegen Fehlens einer eigenen Parkierungsmöglichkeit gezwungen sind, ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund abzustellen sowie Eigentümern von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, die nicht über mindestens einen Parkplatz pro Wohnung verfügen.

Die Parkplatzvignette kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gebühr beträgt Fr. 240.- – pro Jahr (Fr. 20.–/Mt.) bzw. Fr. 120.–pro Halbjahr. Die Vignette ist im Voraus zu beziehen.

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