Die Vogelgrippe-Maßnahmen als amtlich verordnete Tierquälerei: Eier aus Freilandhaltung müssen nicht umdeklariert werden, auch wenn die Hühner wegen Vogelgrippe-Maßnahmen seit Monaten nicht mehr auf der Wiese waren.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) gibt dazu grünes Licht. Der Konsumentenschutz erachtet diese amtlich bewilligte Nicht-Information als unverständlich und unfair.

In einem Informationsschreiben hält das BLV fest, daß eine Anpassung der Kennzeichnung nicht notwendig sei, selbst wenn Vogelgrippe-Massnahmen über Monate in Kraft sind.

Als Freiland-Eier verkauft, obwohl es keine sind

Konkret bedeutet das: Die Hühner haben keinen Auslauf auf eine Wiese («Freiland»). Ihnen steht lediglich ein abgedeckter Wintergarten zur Verfügung. Dennoch können die Eier während einer unbeschränkten Zeit als Freilandeier verkauft werden, ohne daß die Konsumenten am Verkaufspunkt informiert werden müssen.

Eine Information über die Medien, die Branche und allenfalls über den Detailhandel sei ausreichend, begründet das BLV: «Daher ist der Täuschungsschutz auch ohne Umetikettierung gewährleistet, obwohl die Angabe nicht den Tatsachen entspricht». Das heißt: Auch das BLV findet die Angabe auf der Packung nicht korrekt, wenn Maßnahmen gegen die Vogelgrippe in Kraft sind. Es sieht aber davon ab, eine korrekte Deklaration zu verlangen.

Kehrtwende überrascht

Diese Kehrtwende des BLV überrascht und enttäuscht. Im letzten Jahr hat sich der Konsumentenschutz dafür eingesetzt, daß die Branche, der Detailhandel und das BLV ein Vorgehen erarbeiten, welches eine Deklaration nach spätestens 16 Wochen vorgesehen hätte.

Ein Vorschlag lag auf dem Tisch. Doch offenbar orientiert sich das BLV nun an der «pragmatischen Handhabung dieser Problematik» der EU, welche die Kennzeichnungspflicht nach 16 Wochen aufgehoben hat.

Migros, Coop und auch GalloSuisse zeigen sich – wenig überraschend – einverstanden mit diesem Vorgehen. Sie wollen je nach Dauer der Vogelgrippe zusätzliche Informationsmaßnahmen prüfen.

Die Forderung des Konsumentenschutzes hingegen ist klar: Die Produkte müssen zumindest am Verkaufspunkt oder noch besser auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Denn nur so sind Konsumenten wirklich informiert.

Mehrpreis von 10 Rappen für Freiland-Eier die keine sind

Trotz den Bemühungen des Konsumentenschutzes werden Konsumenten in Zukunft folglich bei Vogelgrippe einen Mehrpreis von rund 10 Rappen pro Ei für Freilandhaltung zahlen, ohne daß sie im Laden informiert werden, daß die Bezeichnung nicht stimmt.

(pd)

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather