Gestützt auf Art. 51 und 65 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 18 und 32 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) liegen die folgenden Unterlagen der Quartierplanung Scalottas öffentlich auf:

– Quartierplan Scalottas, Situationsplan 1:500
– Quartierplan Scalottas, Leitungskataster Situation 1:500
– Quartierplan Scalottas, Erschließungsplan 1:500
– Quartierplanvorschriften
– Bericht des Grundbuchamtes Thusis
– Nutzungs- und Verwaltungsordnung

Die Quartierplanung Scalottas kann noch bis 8. Dezember 2017, auf der Gemeindeverwaltung Cazis zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeindevorstand Cazis schriftlich und begründet gegen die Quartierplanung Scalottas Einsprache erhoben werden.

Legitimiert zur Einsprache sind Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind.

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