Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 liegt gemäß kantonalem Gemeindegesetz öffentlich auf. Es kann bis 24. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei oder unter www.Scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 25. Juni bis 24. Juli 2026.
Einsprachen gegen das Protokoll sind während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen. Über allfällige Einsprachen wird an der nächsten Gemeindeversammlung entschieden. Gehen innerhalb der Auflagefrist keine Einsprachen ein, gilt das Protokoll als genehmigt.
Ersatzwahl für den Gemeindevorstand
Für die anstehende Ersatzwahl in den Gemeindevorstand sucht die Gemeinde interessierte Kandidatinnen und Kandidaten. Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für das Amt zur Verfügung stellen möchten, können ihre Kandidatur bei der Gemeindekanzlei per E-Mail an info@scharans.ch einreichen.
Für Auskünfte zu den Aufgaben und dem zeitlichen Aufwand steht Gemeindepräsident Werner Preisig unter der Telefonnummer 079 277 55 68 gerne zur Verfügung.
(pd, rm)
(Bild: Scharans von der Talseite Heinzenberg aus)

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