Scharans sucht neuen GemeindevorstandWer möchte Gemeindevorstand werden?
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 liegt gemäß kantonalem Gemeindegesetz öffentlich auf. Es kann bis 24. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei oder unter www.Scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 25. Juni bis 24. Juli 2026. Einsprachen gegen das Protokoll sind während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen. Über allfällige Einsprachen wird an der nächsten Gemeindeversammlung entschieden. Gehen innerhalb der Auflagefrist keine Einsprachen ein, gilt das Protokoll
