Folgende Punkte wurden bei der letzten Gemeindeversammlung in Scharans behandelt.

Unter anderem wurde auf der Versammlung bekannt-gegeben, daß die Jahresrechnung mit einem Ertragsüberschuß von Fr. 867‘321.57 abschließt.

Die Gemeinde hat nun das Protokoll publiziert bzw. wie es in Amtsdeutsch heißt, öffentlich aufgelegt.

1. Jahresrechnung 2020
2. Teilrevision Feuerwehrgesetz
3. Teilrevision Besoldungsreglement Feuerwehr
4. Teilrevision Entschädigungsverordnung, Anpassung Fixum Feuerwehr
5. Ersatzwahl Schulrat-Stellvertreter
6. Mitteilungen und Umfrage

Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muß das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden.

Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen.

Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2021 kann auf der Gemeindekanzlei oder digital auf www.Scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 15. Juli 2021 bis 13. August 2021.

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