Neben dem Tessin ist auch der Kanton Graubünden nicht nur in der Bauwirtschaft oder im Tourismus eng verbunden mit Italien.
Die Talschaft Domleschg liegt an der Nord-Süd-Durchfahrt nach Italien.
Nun wäre die Durchfahrt wieder möglich.
Aber ist sie doch nicht.
Denn:

Italien öffnet aktuell die Grenzen, die Schweiz aber läßt sie zu Italien zu.
Das war mal anders.

Rückblende:
Italien schloß seine Grenzen, bat die Schweiz dringlich, dies auch zu tun, die Schweiz weigerte sich. Erst sehr viel später folgte sie der Bitte / dem Appell Italiens.

Berichte dazu hier, hier, hier oder hier.

Italien hat also beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben, die Schweiz weigert sich als Schengen-Mitgliedstaat, zu Italien die Grenzen wieder zu öffnen.

Der Bundesrat dazu:

Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.

Italien hat beschlossen, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Nach Ansicht der Schweiz ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden wie auch mit den Behörden Deutschlands, Österreichs und Frankreichs. Sie möchte mit ihnen das Grenzregime koordinieren und soweit möglich gemeinsam regeln.

Grenze Italien: Einreise in die Schweiz weiterhin beschränkt, Einkaufstourismus verboten

Die Schweiz beabsichtigt, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden.

Bis auf Weiteres bleibt die Einreise aus Italien in die Schweiz wie folgt geregelt:

  • Die Grenzkontrollen an Grenzübergängen zu Italien bleiben bestehen; diese finden risikobasiert statt, werden jedoch intensiviert. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird Personen die Einreise verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Zur Einreise in die Schweiz ist im Wesentlichen nur berechtigt, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über eine ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder zugelassen wird, weil die Einreise aufgrund der persönlichen Umstände dringend geboten ist. Einreisen aus Gründen, die nicht in der COVID-19-Verordnung 2 oder in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) genannt werden, bleiben verboten. Darunter fällt etwa die Stellensuche oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken. Das SEM listet auf ihrer Webpräsenz alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen auf.
  • Die aktuelle Übersicht der geöffneten Grenzübergänge zu Italien ist auf der Webseite der EZV einsehbar. Eine Öffnung von weiteren Grenzübergängen zu Italien ist im Moment nicht geplant.
  • Grenzgänger können – wie bisher – in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten und anschließend nach Italien zurückzukehren.
  • Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern bleibt verboten.
  • Ausländischen Personen, die aus einem Nachbarland in die Schweiz einreisen, um diese zu durchqueren und in ihr Herkunftsland zu reisen, ist die Durchreise erlaubt. Besteht Grund zur Annahme, dass die Wiederausreise nicht möglich ist, so wird die Einreise in die Schweiz zwecks Durchreise verweigert.
  • Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die nach Italien reisen, dürfen in die Schweiz und nach Liechtenstein zurückkehren.
  • Im Bedarfsfall kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) für bestimmte Kategorien von Personen, die aus einem Risikostaat gemäß COVID-19-Verordnung 2 einreisen, Gesundheitsmassnahmen an der Grenze anordnen.

Wann kommt Grenzöffnung zu Italien?

Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen, so der Schweizer Bundesrat weiter.

Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft.

Foto: Grenze in Graubünden zwischen Campocologno und Tirano.

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