Das Protokoll der 4. Gemeindeversammlung 2024 vom 11. Dezember 2024 kann bei der Kanzlei eingesehen werden.
Die Einsprachefrist von 30 Tagen beginnt am 9. Januar 2025.
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Thusis zu richten.
Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschließend genehmigt. Gehen keine Einsprachen ein, gilt das Protokoll als genehmigt.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
Präsentation der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024
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(Foto: Rathaus Thusis)

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