Heute abend fand in Cazis in der Quadra-Turnhalle die Information der Bevölkerung, welche herzlich eingeladen war, zur Erfassung schutzwürdiger und oder denkmalgeschützter Bauten statt.
Die Informationsveranstaltung wurde von Gemeindepräsidentin Pascale Steiner eröffnet, welche die Hintergründe in einer spannenden Einleitung erläuterte.
Die Gemeinde Cazis habe bei der Fusion darauf verzichtet alle bisher bereits geschützten Bauten aus den ehemaligen Gemeinden weiterhin so zu belassen.
Nachfrist ließ Cazis damals verstreichen
Hintergrund sei gewesen, daß damals wenig Bautätigkeit in Cazis bzw. den Fusionsgemeinden und Cazis geherrscht habe, erläutert Pascale Steiner dazu, wie man es damals in Cazis seitens der Gemeindeführung gesehen habe. Man wollte damals keine Bautätigkeit behindern.
Nachfrist vom Kanton Graubünden für Cazis
Der Kanton Graubünden habe schließlich eine Nachfrist von 3 Jahren gesetzt, um die Versäumnisse, schutzwürdige Bauten, zu erfassen, nachzuholen.
Unter der damaligen Führung der Gemeinde Cazis wurde diese Frist vom Kanton würde nicht eingehalten.
Druck von Investoren wäre wohl groß gewesen und es hätte „mehr Interesse an Rendite als am Ortsbild“ bestanden, so Gemeindepräsidentin Steiner weiter.
Dörfer aber verlören ihren Charakter wenn man schutzwürdige Bauten nicht schützt.
ChatGPT zu Präz befragt
Sie habe ChatGPT gefragt, wie Präz in Zukunft aussehen könnte ohne das Ortsbild schützende Maßnahmen.
Herausgekommen war diese Illustration, so Steiner:
Im Anschluß an die Einleitung von Pascale Steiner referierte Simon Berger vom kantonalen Amt für Denkmalschutz führt aus zu Gesetzen und Grundlagen.
Bündner Inventar ist anders als in anderen Kantonen in erster Linie behördenintern, bilde Grundlage für Behörden, so Berger, der noch eine Reihe von bürokratischen Dingen ausführte.
Kirstin Bartsch zum Denkmalschutz
Kristin Bartsch nennt im Anschluß an die Ausführungen von Herrn Berger die Kapelle St. Wendelin als Beispiel für eine Baute, die Kern einer Gruppe von schutzwürdigen Gebäuden bildet.
Wichtige Familiennamen, bedeutende Familien in Häuserinschriften oder natürlich anderen Nachweisen etwa in historischen Schriften können den Schutz erhöhen. Oder auch namhafte Architekten können eine Rolle bei der Vergabe der Kriterien eine Rolle spielen. Auch ein markanter Baum könne eine Rolle spielen.
Ein Waschhaus oder ein Schulhaus kommt eher ins Inventar wegen seiner geschichtlichen Bedeutung, so Bartsch.
Simon Berger: Denkmalschutz bewertet Eigentümerschaft nicht
Anschließend ergreift wieder Berger das Wort. Er erklärt, daß seine Behörde nicht Bewertungen vornehme, wer Käufer oder Investor oder Besitzer einer Liegenschaft sei. Die Einstufungen erfolgen unabhängig davon, so Berger.
Nach der Einstufung hinsichtlich Schutzwürdigkeit erfolge eine öffentliche Auflage, erläutert er. Die Eigentümerschaft könne nicht über eine Aufnahme ins Inventar mitbestimmen. Sie könne allerdings nach Übermittlung der Unterlagen Ergänzungen vorbringen, etwa, wenn im Gebäude eine historische Stube sich befinde.
Weiter führt Berger aus, daß eine Einstufung der Denkmalpflege nicht automatisch 1:1 von der Gemeinde übernommen werden müßte.
Gemeinden hätten „recht große Freiheiten“, so Berger.
Zudem gäbe es zahlreiche Einsprachemõglichkeiten, sogar dann, wenn jemand die Frist der öffentlichen Auflage verpaßt habe, so Berger weiter.
Fragerunde
Daß die Beschwichtigungen von Berger nicht ganz unvorbereitet kamen zeigte schließlich die Fragerunde. Es meldeten sich zahlreiche kritische Immobilienbesitzer.
Berger äußert auf Frage eines Fragestellers zum Eingreifen der Denkmalpflege, daß seit Bestehen des Denkmalschutzamts in Graubünden nur ein einziges Mal ein Objekt zwangsweise unter Schutz gestellt wurde.
Ein Fragesteller kritisiert die Denkmalpflege als Verhinderer. Berger bestreitet zwar nicht langwierige Verfahren, bezeichnet jedoch am Schluß seiner Antwort die Bündner Behörde als „schweizweit am schnellsten“.
Was die Denkmalpflege mache sei widersprüchlich, so ein weiterer Teilnehmer des Anlasses. Es würden Balkone oder Dachgauben verhindert, gleichzeitig aber gäbe es so häßliche Gebäude in Cazis.
Als Denkmalpflege müsse man immer „etwas aus der Vergangenheit“ schauen, so Berger zum rigiden Vorgehen gegen neue Dachgauben oder Balkone.
Baugesuche einreichen gerade nicht sinnvoll?
Ein Fragesteller frug am Schluß, ob man jetzt denn keine Baugesuche einreichen solle in Cazis, dies nicht sinnvoll sei. Steiner widerspricht, es gäbe allerdings teilweise Hürden, fügt sie hinzu.

Gemeindepräsidentin Pascale Steiner antwortet einem Fragesteller hinsichtlich dessen, ob man jetzt überhaupt in sinnvoller Art und Weise Baugesuch einreichen könne.
„Flaschenhals“
Simon Berger äußert dazu: 12 Jahre hätten die Gemeinden Zeit gehabt, aber über 100 hätten diese nicht genutzt. Nun gäbe es einen Flaschenhals.
Remo Maßat














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