Die gesetzlich vorgeschriebene Grabesruhe beträgt mindestens zwanzig Jahre. Gestützt auf Art. 23 der Friedhofverordnung werden folgende Urnennischen und Gräber auf Ende Dezember 2023 abgerufen:
Urnennischen (gedeckte Anlage West) Nr. 13, 19, 23, 25, 27, 28 und 29
Erdgräber Reihe 1 – Nr. 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133 und 134
Erdgräber Reihe 2 – Nr. 135, 136, 137 und 138
Hinterbliebene, welche die Urne, die Granitplatte oder den Grabstein beanspruchen, können sich bis am 31. Januar 2024 beim Werkmeister Roman Beeli, Tel. 079 611 10 65 melden.
Danach verfügt die Gemeinde darüber.
Die Liste mit den abgerufenen Gräbern wird am Anschlagbrett beim Rathaus aufgehängt.
Der Gemeinderat

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