Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

Gemäss kantonalem Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind dann innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen.

Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt.

Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Auflagefrist bis 17. August 2024.

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