Für die Kandidatur gilt ein Anmeldeverfahren nach Art. 19c ff des Gesetzes über politische Rechte des Kantons Graubünden. Die Kandidatur muss handschriftlich unterzeichnet werden und Unterschriften von fünf in Thusis stimmberechtigten Personen enthalten. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als eine Kandidatur unterzeichnen.
Zu besetzen ist nachfolgendes Amt:
– Mitglied der Baubehörde
Wichtige Termine
– Anmeldeschluß für Kandidaturen: Montag, 27. Juli 2026
– Ersatzwahl: Sonntag, 27. September 2026
– Allfälliger zweiter Wahlgang: Sonntag, 29. November 2026
– Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen bis spätestens am 4. Oktober 2026 bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Neue Kandidaturen sind zulässig.
Jede und jeder Stimmberechtigte ist in eine Gemeindebehörde wählbar, wenn ihr bzw. ihm diese Fähigkeit nicht durch Strafurteil entzogen ist (Art. 5 Gemeindeverfassung).
Die Gemeindekanzlei erstellt eine neutrale, nach dem Alphabet geordnete, Kandidatenliste (ohne Fotos) mit allen eingegangenen Meldungen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Danach wird diese Liste zusammen mit dem Stimmrechtsausweis und den anderen Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zugestellt.
Das Formular für Kandidaturen muß bis am Montag, 27. Juli 2026 bei der Gemeinde Thusis, Kanzlei, Untere Gasse 1, 7430 Thusis eingehen.
Bei Fragen stehen Ihnen der Departementsvorsteher Bau&Mobilität, Veselin Stjepanovic und die Kanzlei unter 081 650 09 37 gerne zur Verfügung.
(pd, rm)
(Bild: Gmd. Thusis, Organisation von Thusis)

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