Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluss sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde, für das Rechnungsjahr 2015, bis spätestens am 4. Dezember 2015 schriftlich an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Habe sie noch was zugute?Forderungen gegenüber der Gemeinde


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