Mit Eingabe vom 24. Oktober 2025 ersuchte die Gemeinde Thusis die Kantonspolizei Graubünden um Einführung von Tempo-30-Zonen in Thusis.

Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei Graubünden hat das Begehren geprüft und ist damit einverstanden.

Gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 lit. e) der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Straßenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) verfügt die Kantonspolizei Graubünden:

  1. In der Gemeinde Thusis wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem Übernollaweg, zwischen der Einmündung Domleschgerstraße und der Parzelle 580 (Werkhof Übernolla);
  2. auf der Heinzenbergstraße, zwischen der Abzweigung Steinigs Wegli und der Gemeindegrenze Masein, wo es mehrere schwere, sogar tödliche Unfälle in den letzten Jahren gab (siehe unten)
  3. sowie auf dem Dalauserweg (u. a. auch die Abzweigungsstelle zur Heinzenbergstraße der oben erwähnten schweren Unfälle)
  4. und dem Lärchenwaldweg auf 30 km/h festgelegt und je eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Das Anbringen der Signalisation / Markierung erfolgt im Einvernehmen mit der Kantonspolizei Graubünden, Fachdienststelle Verkehrstechnik.

Einsprachen möglich

Die Maßnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisation / Markierung in kraft.

Gegen die vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 28 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben.

Schwerer Motorradunfall in Thusis am Freitagabend

Unfall in Thusis an der Heinzenbergstraße

(pd, rm)

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