Tag "Gemeindesteuern Rhäzüns"

Gemeindesteuern Rhäzüns mit Verzugszins 0%Wegen Coronakrise erläßt die Gemeinde Rhäzüns Verzugszinsen für verspätete Zahlungen

Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat mit der Departementsverfügung vom 27. März 2020 den Verzugszins für das gesamte Kalenderjahr 2020 und für alle Steuerforderungen des Kantons auf 0 % (null Prozent) festgelegt. Damit geht der Kanton Graubünden weiter als die COVID-19-Verzichtsverordnung (AS 2020 861), die vom Bundesrat am 21. März 2020 in Kraft gesetzt wurde. Diese Verordnung beinhaltet, dass vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020