Die Gemeinde Sils schreibt in einer Mitteilung:

Wir bitten Sie zu beachten, während der Vegetationszeit (vom 1. April bis 31. Oktober) das Betreten von Fluren bzw. offenen fremden Grundstücken (Kultur- und Ackerland) bis zur unteren Waldgrenze zu unterlassen.

Hunde dürfen Felder und Wiesen nicht betreten

Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.

Hundekot kann für die Landwirtschaft gefährlich sein, wenn er Weideflächen verunreinigt. Sind im Hundekot Neospora-Parasiten (Neospora caninum) enthalten, bleiben diese lange an den Gräsern haften. Werden diese verunreinigten Gräser von den Kühen mitgefressen, kann dies zu Totgeburten führen. (Wikipedia)

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