Die Gemeinde Rothenbrunnen weist öffentlich auf Art. 16 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung und Sicherheit der
Gemeinde Rothenbrunnen hin:

Die Gemeinde Rothenbrunnen weist die Bevölkerung auf das Gesetz für öffentliche Ordnung und Sicherheit hin

Die Gemeinde Rothenbrunnen weist die Bevölkerung auf das Gesetz für öffentliche Ordnung und Sicherheit hin

Lärmverursachende gewerbliche Arbeiten dürfen in den Dorfkern- und Wohnzonen sowie in der Gewerbe- und Wohnzohne nur von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 – 20.00 Uhr vorgenommen werden. An Samstagen darf nicht vor 08.00 Uhr mit derartigen Arbeiten begonnen werden.

Dies gilt auch für lärmigen Haushalt- und Garten-Arbeit wie Ausklopfen von Teppichen, Verwendung von Motorrasenmähern und Kettensägen sowie für die Benützung der Abfallsammelstelle.

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