Der administrative Aufwand bei der Baugesuchsbearbeitung hat stark zugenommen; dies gilt auch für Baugesuche für kleinere Bauvorhaben. So müssen seit einiger Zeit sämtliche Baugesuche, d.h. auch Kleinstprojekte, an die Gebäudeversicherung Graubünden gemeldet werden, so der Gemeindevorstand von Rhäzüns, und weiter:  Zudem müssen sämtliche Baugesuche (auch für Wärmepumpen, Gartenhäuser, Unterstände etc.) im Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes erfaßt und nachgepflegt werden.

Selbstverständlich müssen auch alle bewilligten Bauvorhaben nach deren Vollendung vor Ort abgenommen werden.

Bislang galt bei der Gebührenfestlegung der Grundsatz, daß bei Baugesuchen für kleinere Bauvorhaben die im Gebührengesetz festgelegte Minimalgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt wird.

Dieser Betrag vermag die pro Baugesuch anfallenden Kosten aber seit längerem nicht mehr zu decken, so der Gemeindevorstand von Rhäzüns.

Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Minimalgebühr im Sinne einer Praxisfestlegung generell von heute Fr. 100 auf Fr. 200 anzuheben.

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