Bislang galt bei der Gebührenfestlegung der Grundsatz, daß bei Baugesuchen für kleinere Bauvorhaben die im Gebührengesetz festgelegte Minimalgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt wird.
Dieser Betrag vermag die pro Baugesuch anfallenden Kosten aber seit längerem nicht mehr zu decken, so der Gemeindevorstand von Rhäzüns.
Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Minimalgebühr im Sinne einer Praxisfestlegung generell von heute Fr. 100 auf Fr. 200 anzuheben.

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