Sowohl bei der Gemeindeverwaltung als auch an der vergangenen Gemeindeversammlung sind vermehrt Beschwerden über Drohnenflüge über privaten Grundstücken eingegangen. Mehrere Einwohner fühlen sich dadurch in ihrer Privatsphäre gestört, so die Gemeinde Rothenbrunnen in einer aktuellen Mitteilung.
Die Gemeinde erinnert alle Drohnenpilotinnen und -piloten nachdrücklich an die gesetzlichen Pflichten. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre und auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Drohnenflüge mit Kamera über privaten Gärten oder Häusern dürfen nur mit Kenntnis und ausdrücklicher Zustimmung der Bewohner erfolgen. Jede betroffene Person muss selbst bestimmen können, ob Aufnahmen von ihr verarbeitet oder gespeichert werden. Sollen Bilder tatsächlich gespeichert werden, muss die Zustimmung auch diesen Punkt explizit abdecken.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) bietet auf seiner Website unter „Fotos und Videoüberwachung“ detaillierte Informationen dazu. Alle weiteren luftfahrtrechtlichen Vorgaben finden Sie direkt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unter: https://www.bazl.admin.ch/de/drohnen
Die Gemeinde appelliert dringend an die gegenseitige Rücksichtnahme. Sollte sich die Situation nicht verbessern, wird die Gemeinde gemeinsam mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aktiv gegen Verstösse vorgehen.
(pd, rm)
(Foto: Archiv)

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