Bäume und Sträucher (Quelle: gartenidylle.ch)

Bäume und Sträucher (Quelle: gartenidylle.ch)

Verantwortliche Liegenschaften-Eigentümer, welche Sträucher und Bäume noch nicht zurückgeschnitten haben, könnten den Samstag dazu nutzen, denn wenn dies nicht bis 30. Juli geschehen ist, droht möglicherweise eine Buße wegen Verstoß gegen das Polizeigesetz Thusis.

Gestützt auf Art. 14 des Polizeigesetzes der Gemeinde Thusis ersuchen wir die Eigentümer von Liegenschaften längs öffentlicher Straßen, bis Ende Juli die in das Straßenprofil ragenden Äste und Sträucher auf eine Höhe von 4.5 m und einem Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden. Äste und Sträucher, die in das Trottoir ragen, sind auf eine Höhe von 3.5 m und einen Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.

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