Feuerwehr

Feuerwehr (Polizei24.ch)

Mitte Dezember werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2013 versandt.

Gemäss Art. 4 der Feuerwehrverordnung ist jeder Mann und jede Frau, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres, in dem das 21., bis zum Ende des Jahres, in dem das 42. Altersjahr vollendet wird (Art. 5).
Feuerwehrpflichtige, die weder in der Gemeinde noch in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu entrichten. (Art. 11)

Gemäss Art. 13 der Feuerwehrordnung der Gemeinde Thusis kann man unter folgenden Vorausset-zungen vom Pflichtersatz befreit werden:

a) Gemeindeammann und Gemeinderäte,
b) Angehörige der Kantons- und Gemeindepolizei,
c) Alleinerziehende Elternteile von vorschul- oder schulpflichtigen Kindern,
d) Personen mit nachweisbarer geistiger oder körperlicher Behinderung,
e) Lehrlinge und Studenten bis zu einem steuerbaren Jahreseinkommen von Fr. 12’000.–,
f) Personen, die in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiv Dienst leisten.

Bestätigungen zur Befreiung vom Pflichtersatz (Studienbestätigung, IV-Rentenbestätigung etc.) sind bis spätestens 06.12.2013 auf der Gemeindekanzlei einzureichen.

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