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Hundesteuer 2016 in ThusisDie neue Hundemarke wird fällig

Die Hundehalter erhalten aufgrund der uns bis 19. Februar 2016 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind deshalb zwingend und sofort der Gemeindeverwaltung sowie der AMICUS (früher ANIS) zu melden. Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00. Polizei-, Lawinen- und Sanitätshunde sind, sofern diese im vergangenen Jahr im