Tag "Abschaffung Eigenmietwert"

Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029Wegfall des Eigenmietwerts: Zweitwohnungsbesitzer bekommen hingegen neue Steuern aufgebürdet

Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung wird auf den 1. Januar 2029 in kraft gesetzt. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Im September 2025 haben Volk und Stände den Bundesbeschluß über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften angenommen und damit auch der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitliegenschaften zugestimmt. Zweitwohnungsbesitzer sollen zahlen Die neue Verfassungsbestimmung erlaubt es