Die Stadt Fürstenau teilt mit, daß das Bundesamt für Raumentwicklung auf Ersuchen des Stadtrates hin den Zweitwohnungsanteil der Stadt Fürstenau geprüft hat.
Das Amt hat bestätigt, daß die Zweitwohnungsverordnung für die Stadt Fürstenau keine Anwendung findet. Der Zweiwohungsanteil beträgt 13.1 % was zur Folge hat, daß Fürstenau bei der nächsten Anpassung des Anhangs der Zweitwohnungsverordnung gestrichen wird.
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