Aktuelles Domleschg

Der Samichlaus in MuttenDen Nachmittag genießen

Wer Mutten unterstützen will, damit es nicht nur virtuelle Besucher, sondern auch reale Besucher hat (DZ berichtete), kann dies aktuell tun: Am Samstag 6. Dezember bietet Mutten einen Anlaß für Eltern mit Kindern.  Es kommt am Nachmittag der Samichlaus: Sie sind herzlich eingeladen am von 14:00 – 16:00 Uhr den Nachmittag in Mutten zu geniessen. Der Samichlaus besucht die Kinder und jedes angemeldete Kind bekommt ein Samichlaus-Säckli. Anschließend werden Sie

3 Demissionen im GemeindevorstandGemeindewahlen in Sils

Die Gemeindewahlen 2015 stehen in Sils bevor. Die Gemeindeversammlung in Sils findet am 17. Dezember um 20 Uhr statt. Die Traktanden werden noch bekannt gegeben. Gondini Fravi (insgesamt 8 Jahre im Gemeindevorstand), Anita Rageth Tiefenthal (4 Jahre im Gemeindevorstand) und Roman Jola (3 Jahre im Gemeindevorstand) haben ihre Demission eingereicht. Für die freiwerdenden Gemeindevorstandssitze stellen sich Manuela Meyer Sutter und Martin Gross zur Wahl, es ist jedoch weiterhin ein Sitz

Das Spital Thusis gratulier und dankt für die ZusammenarbeitDienstjubiläum (15Jahre) Helena Vieira Dos Santos

Am 1. Dezember 2015 konnte Frau Helena Vieira Dos Santos, wohnhaft in Thusis, ihr 15-jähriges Dienstjubiläum feiern. Frau Vieira Dos Santos ist als Küchenhilfe im Spital Thusis tätig. Die Patientinnen und Patiententen sowie die Mitarbeitenden loben die gute und abwechslungsreiche Küche im Spital Thusis regelmässig. Helena Vieira Dos Santos trägt einen wichtigen Teil dazu bei. Zu diesem nicht alltäglichen Dienstjubiläum gratuliert das Spital Thusis Frau Vieira Dos Santos ganz herzlich

Der Feuerwehrpflichtersatz für CazisDie Rechnungen werden versendet

Ende Dezember werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2015 versandt. Gemäss Art. 5 des Feuerwehrgesetzes sind in der Regel Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Cazis feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- und Jahresaufenthaltsbewilligung. Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres, nach der Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem Jahrgang des erfüllten 50. Altersjahres. (Art. 6). Feuerwehrpflichtige, die weder in der Gemeinde noch