Der Gemeinderat von Rhäzüns gibt aktuell Quartierplanungsvorhaben im Gebiet Campeun Sut bekannt, die er im letzten Jahr beschlossen hat. Hierbei soll es zu einer Landumlegung kommen. Viele werden nicht einmal wissen, was das ist, doch dazu mehr unten. Auch zur Verdichtungsstudie, die Rhäzüns vor Jahren bereits in Auftrag gegeben hat mehr weiter unten.
Mit der Quartierplanung sollen im Gebiet «Campeun Sut» baureife und verfügbare Grundstücke mit folgenden Zielen erreicht werden:
− Sicherstellung einer guten Überbaubarkeit mittels Landumlegung (haushälterische Bodennutzung) − Realisierung einer effizienten, wirtschaftlichen Erschließung des Baulandes (Straßen, Fußwege, Werkleitungen) − Schaffung eines qualitätsvollen, verdichteten Wohnquartiers unter Berücksichtigung der bestehenden Bausubstanz und des Ortsbildes
Beizugsgebiet: Parzellen Nrn. 44, 45, 46, 47, 48, 49, 481, 482, 1370, 1380, 1391 und 1897
Wer sehen will, um was es geht, kann die Akten auf der Gemeindeverwaltung einsehen. Und auch Einsprache erheben, sofern er betroffen ist.
Akten einsehbar bis 7. Februar
Auflageakten: Quartierplan Campeun Sut mit Landumlegung, Einleitungsplan 1:1’000
Auflagefrist: Vom 09. Januar 2026 bis 07. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung, Via Suro 2, 7403 Rhäzüns, während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 650 22 22.
Einsprachen: Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung sowie gegen die Abgrenzung des Beizugsgebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 KRVO).
Was ist eine „Landumlegung“?
Eine Landumlegung (auch Güterzusammenlegung, Arrondierung oder Remaniement parcellaire genannt) ist in der Schweiz ein Verfahren zur Neuordnung von Grundeigentum.
Ziel ist es, die oft sehr zersplitterte, ungünstig geformte oder schlecht erreichbare Parzellenstruktur zu verbessern, um eine rationellere, wirtschaftlichere und nachhaltigere Nutzung des Bodens zu ermöglichen.
Hauptziele einer Landumlegung
- Landwirtschaftliche Landumlegung (Güterzusammenlegung) → Zusammenführung vieler kleiner, verstreuter Parzellen zu weniger, aber größeren, besser geformten und näher beim Hof liegenden Grundstücken → Verbesserung der Bewirtschaftung, Rationalisierung des Maschineneinsatzes, Senkung der Produktionskosten → Meist freiwillig (vertraglich) oder durch Meliorationsverbände organisiert
- Baulandumlegung (im Baugebiet) → Neuverteilung der Grundstücke innerhalb von Bauzonen, damit diese überhaupt zweckmäßig überbaut werden können → Schaffung von baureifen, regelmäßigen Parzellen mit guter Erschließung (Strassen, Leitungen etc.) → Sicherstellung der Umsetzung von Nutzungsplänen (Quartierplanung, Überbauungsordnung etc.) → Kann auch von Amtes wegen (zwangsweise) durch die Behörden angeordnet werden (Art. 20 Raumplanungsgesetz RPG)
Typische Situationen, in denen eine Landumlegung stattfindet
- Starke Parzellen-Zersplitterung (Erbteilung über Generationen)
- Sehr ungünstige Parzellenformen (lange, schmale Streifen, Zwickel, viele Eigentümer pro Flur)
- Schwieriger Zugang zu Grundstücken (keine oder schlechte Wege)
- Realisierung von öffentlichen Werken oder Raumplanungszielen (Straßen, Schulen, Wohnüberbauungen etc.)
- Umsetzung der haushälterischen Bodennutzung (seit Revision RPG 2013 noch stärker betont)
Weiterführendes
Rhäzüns hat 2022 eine Verdichtungsstudie erstellen lassen.
Diese finden Sie hier:
(pd, rm)
(Bild Campeun Sut: Gmd. Rhäzüns)

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