In Rhäzüns gibt es eine Teilrevision von Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Gebührengesetzes 29.11.2024. Was kryptisch klingt, bedeutet, daß die Gemeindeversammlung die Gebühren nach Ermessen erhöht hat. 

An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 wurde Artikel 7 Abs. 1 lit. b) des Rhäzünser Erschliessungsgesetzes wie folgt geändert:

Zur Deckung der anfallenden variablen Abwasserkosten erhebt die Gemeinde für alle angeschlossenen Bauten und Anlagen eine jährliche Mengengebühr für:
b) Benützung Abwasserreinigungsanlage (ARA) CHF 0.50 bis (alt 1.20) 2.00 / m3

Die Teilrevision tritt per sofort in Kraft, so der Gemeindevorstand.

(rm)
(Symbolbild: Wasseruhr)

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather